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  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 Buchst e · III R 59/20

    Organschaft, Ferienhaus, Hinzurechnung, Gewerbesteuer, Anlagevermögen

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr

    Kann ein auf die Erbringung von "Nur-Übernachtungsleistungen" in Form von Ferienhausaufenthalten reduziertes Leistungsangebot eines Reiseveranstalters dazu führen, dass von den Rechtsgrundsätzen des Senatsurteils vom 25.07.2019 - III R 22/16 abzuweichen ist, mit der Folge, dass ein dem Reiseveranstalter von Seiten eines Dritten zur Nutzungsüberlassung an Reisende zur Verfügung gestelltes Wirtschaftsgut --eine Ferienimmobilie-- als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG zu qualifizieren ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 59/20

    Normen: GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, HGB § 247 Abs 2, BGB § 535, AO § 12 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger