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  • 20.04.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 222 · III R 6/21

    Kindergeld, Säumniszuschlag, Stundung, Leistungsfähigkeit, Zuständigkeit

    Letzte Änderung: 20. April 2022, 18:27 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr

    Wurden die Entscheidung über die Stundung durch den Inkasso-Service sowie die Einspruchsentscheidung von einer jeweils sachlich unzuständigen Behörde getroffen?War der Antrag auf Stundung aufgrund einer Mitteilungspflichtverletzung der Klägerin abzulehnen? Lag nach der aktenkundigen finanziellen Situation eine nicht nur vorübergehende geminderte Leistungsfähigkeit vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 6/21

    Normen: AO § 222, AO § 240, AO § 16, FVG § 5 Abs 1 S 1 Nr 11

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Verwaltung