20.05.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 48 Abs 2 · VII R 61/20
Abrechnungsbescheid, Einfuhrabgaben, Insolvenz, Vertretung
Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr
Wiederaufleben von Abgabenforderungen:1. Darf über die Frage des Wiederauflebens einer Abgabenforderung in Form eines Abrechnungsbescheids entschieden werden?2. Lebt ein Anspruch nach § 144 Abs. 1 InsO nur dann wieder auf, wenn ein Anfechtungsanspruch rechtlich bestanden hat?3. Ist ein Schuldbeitritt und damit eine Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter bei Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschulden generell ausgeschlossen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 61/20
Normen: AO § 48 Abs 2, AO § 218 Abs 2, InsO § 129, InsO § 131, InsO § 144 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger