21.04.2021 · Anhängiges Verfahren · ZK Art 220 Abs 1 · VII R 8/21
Einfuhr, Kontingent, Zoll, Übertragung, Nacherhebung, Vertrauensschutz
Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr
Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentswaren:1. Kann durch den An- und Verkauf von Kontigentswaren von bzw. an eine mitbeherrschte Handelsgesellschaft das für die erteilten Einfuhrlizenzen geltende Übertragungsverbot auf rechtsmissbräuchliche Weise umgangen werden und daher die Anwendung des vergünstigten Kontingentzollsatzes ausgeschlossen werden?2. Kann sich auf den Vertrauensschutz gem. Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK berufen werden, wenn die Rechtmäßigkeit der Geschäftspraxis mit der Handelsgesellschaft mehrfach im Rahmen von Zollprüfungen bestätigt wurde?3. Hat der Vertrauensschutz mit der Veröffentlichung des SICES-Urteils des EuGH im Amtsblatt der EU geendet, weil der Irrtum für den Zollschuldner damit erkennbar war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 8/21
Normen: ZK Art 220 Abs 1, ZK Art 220 Abs 2, EGV 2988/95 Art 4 Abs 3
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger