23.08.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 2 Abs 3 · IX R 6/21
Gesamtbetrag der Einkünfte, Kirchensteuer, Erstattung, Erstattungsüberhang, Verlust, Verlustabzug, Verlustrücktrag
Letzte Änderung: 23. August 2023, 13:55 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr
Zur Frage, wie die Höhe des Einkommens (§ 2 Abs. 4 EStG) im Fall des Zusammentreffens eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und eines positiven Kirchensteuererstattungsüberhangs gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG im Verlustentstehungsjahr zu ermitteln ist, wenn gleichzeitig der negative Gesamtbetrag der Einkünfte für einen Verlustrücktrag verwendet werden soll.
Ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte zuerst um die Hinzurechnung des beantragten Verlustrücktrags auszugleichen und der Kirchensteuererstattungsüberhang im weiteren Ablauf des Berechnungsschemas der R 2 der Einkommensteuer-Richtlinien hinzuzurechnen oder unterbleibt eine Hinzurechnung des beantragten Verlustrücktrags im Berechnungsschema?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 6/21
Normen: EStG § 2 Abs 3, EStG § 2 Abs 4, EStG § 10 Abs 4b S 3, EStG § 10d
Erledigt durch: Urteil vom 03.05.2023, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung