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  • 26.04.2021 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 56 · C-53/21

    Dienstleistungen, Körperschaftsteuer, gebietsansässige Gesellschafte

    Letzte Änderung: 26. April 2021, 06:45 Uhr, Aufgenommen: 29. April 2021, 11:54 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Cour d'appel de Liege (Belgien), eingereicht am 28. Januar 2021, zu folgender Frage:

    Ist Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er einer Regelung oder einer nationalen Praxis entgegensteht, wonach die in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften, die Dienstleistungen von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften in Anspruch nehmen, in Bezug auf die von diesen in Rechnung gestellten Beträge Karten auszufüllen und zusammenfassende Aufstellungen zu erstellen und der Finanzverwaltung zu übermitteln haben, um zu vermeiden, dass sie in Höhe von 100 Prozent oder 50 Prozent dieser Ausgaben zur Körperschaftsteuer veranlagt werden, wohingegen sie, wenn sie die Dienstleistungen von gebietsansässigen Gesellschaften in Anspruch nehmen, dies nicht tun müssen, um die Veranlagung zu dieser Steuer zu vermeiden?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-53/21

    Normen: AEUV Art 56, AEUV Art 267

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen