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  • 21.05.2021 · Anhängiges Verfahren · EGV 338/97 Art 2 Buchst j · VII R 17/21

    Einfuhr, Genehmigung, Freimenge, Beschlagnahme, Geschenk

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2021, 08:45 Uhr

    Ist bei Einfuhr einer die Freimenge gemäß Art. 57 Abs. 5 Buchst. a der VO 865/2006 übersteigenden Menge Kaviars ohne Einfuhrgenehmigung die gesamte verbrachte Menge oder nur der die Freimenge übersteigende Anteil zu beschlagnahmen? Fallen unter den Begriff der persönlichen oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren?
    Das Verfahren VII R 23/18 war durch Beschluss vom 15.10.2019 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen VII R 17/21 (VII R 23/18) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren C-87/20 durch Urteil vom 12.05.2021 entschieden hat.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 17/21

    Normen: EGV 338/97 Art 2 Buchst j

    Rechtsmittelführer: Verwaltung