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  • 21.05.2021 · Anhängiges Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 · VIII R 4/21

    Grundstück, Ausland, Verdeckte Gewinnausschüttung, Nutzungsrecht, Kapitalverkehrsfreiheit

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2021, 08:45 Uhr

    Genügt für die Annahme einer vGA bereits die jederzeitige Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung der im EU-Ausland (hier: Spanien) belegenen Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter ohne Rücksicht auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung? Gilt dies selbst dann, wenn die jeweils nur kurzfristigen Aufenthalte nur die beabsichtigte Veräußerung der Immobilie fördern sollten? Liegt in der Annahme einer vGA ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 4/21

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, AEUV Art 63

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger