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  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 · II R 5/21

    Erbschaftsteuer, Änderung, Gerichtskosten, Prozesszinsen

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr

    Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung:Ist eine Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung eines gerichtlich durchgesetzten Pflichtteilergänzungsanspruchs sowie der damit verbundenen Gerichtskosten und Prozesszinsen gem. § 10 Abs. 5 Nrn. 2 und 3 ErbStG änderbar?Kann ein vorläufig ergangener und später für endgültig erklärter Erbschaftsteuerbescheid gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO noch geändert werden, wenn das betreffende Ereignis (hier: Entstehung von Prozesszinsen und Gerichtskosten) vor Erlass der Endgültigkeitserklärung eingetreten ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 5/21

    Normen: ErbStG § 10 Abs 5, AO § 165 Abs 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 26.07.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung