23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 · II R 5/21
Erbschaftsteuer, Änderung, Gerichtskosten, Prozesszinsen
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr
Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung:Ist eine Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung eines gerichtlich durchgesetzten Pflichtteilergänzungsanspruchs sowie der damit verbundenen Gerichtskosten und Prozesszinsen gem. § 10 Abs. 5 Nrn. 2 und 3 ErbStG änderbar?Kann ein vorläufig ergangener und später für endgültig erklärter Erbschaftsteuerbescheid gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO noch geändert werden, wenn das betreffende Ereignis (hier: Entstehung von Prozesszinsen und Gerichtskosten) vor Erlass der Endgültigkeitserklärung eingetreten ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 5/21
Normen: ErbStG § 10 Abs 5, AO § 165 Abs 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 26.07.2023, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung