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  • 23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 77 · III R 18/21

    Kostenerstattung, Anwendungsbeschränkung

    Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr

    Enthält § 77 EStG eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit, soweit sie dem Wortlaut nach eine Kostenerstattung nur für Einspruchsverfahren wegen Kindergeldfestsetzungen vorsieht? Kann § 77 EStG analog auf andere Verwaltungsentscheidungen angewendet werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 18/21

    Normen: EStG § 77

    Erledigt durch: Urteil vom 01.09.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung