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  • 26.08.2021 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 85049011 · VII R 58/20

    Einreihung, Tarifierung, Einfuhrabgaben, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 26. August 2021, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr

    Einreihung von Ferriten:1. Ist ein elektrischer Leiter, der durch einen Ferrit durchgeführt wird, oder um den ein geteilter Ferrit vollständig herumgeklappt wird, eine Spule i.S. des Zolltarifs?2. Ist für das Vorliegen einer Selbstinduktionsspule i.S. des Zolltarifs (KN) der Pos. 8504 HS erforderlich, dass eine mechanische Wicklung mit mindestens einer Windung vorliegt?3. Liegt eine Selbstinduktionsspule i.S. des Zolltarifs (KN) der Pos. 8504 HS vor, wenn durch die Kombination aus einem stromführenden Leiter und einem Ferrit, durch den dieser entweder hindurchgeführt oder herumgeklappt wird und dadurch eine Selbstinduktion erzeugt wird?4. Sind die in der Unterpos. 8504 90 11 (KN) genannten Ferritkerne so zu verstehen, dass sie nur aufgrund ihrer Beschaffenheit und Dichte als Ferritkern anzusehen sind und nicht zusätzlich erforderlich ist, dass um einen Ferritkern etwas mechanisch gewickelt werden müsste und der Ferritkern dadurch die Mitte i.S. eines Kernes bilden müssen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 58/20

    Normen: KN Pos 85049011, KN Pos 85489090, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger