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  • 21.06.2021 · Anhängiges Verfahren · StromStG § 2a Abs 2 · VII R 14/21

    Steuerentlastung, Stromsteuer, Unternehmen, Ungleichbehandlung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr

    Versagung der Steuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten:1. Liegt bei der Versagung einer Steuerentlastung nach § 9b StromStG eine Ungleichbehandlung und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, wenn gemäß der Beurteilung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 die "harten" Kriterien der AGVO zwar erfüllt sind, sich das Unternehmen tatsächlich jedoch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet?2. Lässt die Regelung von § 2a Abs. 1 Satz 1 StromStG und Art. 2 Nr. 18 Buchst. b AGVO Spielraum für eine einschränkende Auslegung eines Unternehmens in Schwierigkeiten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 14/21

    Normen: StromStG § 2a Abs 2, StromStG § 9b

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger