20.09.2024 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 2/21
Verdeckte Gewinnausschüttung
Letzte Änderung: 20. September 2024, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2021, 14:30 Uhr
Zur Vorteilsgeneigtheit bei vGA in Gestalt einer verhinderten VermögensmehrungLiegt eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auf der Grundlage einer verhinderten Vermögensmehrung nur dann vor, wenn die verhinderte Vermögensmehrung auf der Ebene der Gesellschaft einen korrespondierenden Vorteil auf der Ebene des Gesellschafters oder eines diesem nahestehenden Dritten begründen kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 2/21
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 22.05.2024, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung