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  • 20.07.2021 · Anhängiges Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 2/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Letzte Änderung: 20. Juli 2021, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2021, 14:30 Uhr

    Zur Vorteilsgeneigtheit bei vGA in Gestalt einer verhinderten VermögensmehrungLiegt eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auf der Grundlage einer verhinderten Vermögensmehrung nur dann vor, wenn die verhinderte Vermögensmehrung auf der Ebene der Gesellschaft einen korrespondierenden Vorteil auf der Ebene des Gesellschafters oder eines diesem nahestehenden Dritten begründen kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 2/21

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung