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  • 21.12.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 8/21

    Überentnahme, Doppelstöckige Personengesellschaft, Reinvestitionsrücklage, Übertragung, Finanzierung, Schuldentilgung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2023, 14:04 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2021, 14:30 Uhr

    Überentnahmen bei mehrstöckiger Personengesellschaft: Ist die Übertragung einer Reinvestitionsrücklage gemäß § 6b EStG von der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft bei der Ermittlung der Überentnahmen wie eine Einlage zu berücksichtigen? Ist eine teleologische Reduktion der streng gesellschaftsbezogenen Betrachtungsweise dahingehend geboten, dass zur konzerninternen Schuldentilgung verwendete Entnahmen keine Entnahmen im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 8/21

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4a, EStG § 4 Abs 1, EStG § 6b

    Erledigt durch: Urteil vom 27.09.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger