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  • 25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 · VIII R 8/21

    Kapitaleinkünfte, Negative Einnahme, Erstattungszinsen, Rückzahlung

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2021, 14:30 Uhr

    Sind bei Rückzahlung bereits vereinnahmter und versteuerter Erstattungszinsen aufgrund einer im Rahmen des § 233a Abs. 5 AO geänderten Zinsfestsetzung negative Einnahmen aus Kapitalvermögen nur insoweit zu berücksichtigen, als die gegenläufigen Zinsfestsetzungen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Zeitraum entfallen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 8/21

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7 S 3, AO § 233a Abs 5

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 01.08.2023

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger