21.09.2023 · Erledigtes Verfahren · InsO § 55 Abs 4 · X R 36/20
Insolvenz, Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Einkommensteuer, Aufgabegewinn, Veräußerungsgewinn
Letzte Änderung: 21. September 2023, 14:11 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2021, 14:30 Uhr
Einordnung von Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 4 InsO (in der bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung):1. Stellen die seit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters (mit Zustimmungsvorbehalt und dem Recht zum Forderungseinzug) begründeten Einkommensteuerschulden im Zusammenhang mit einer Grundstücksvermietung sowie einer mitunternehmerischen Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 4 InsO dar?2. Führt ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn zu einer Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn der Insolvenzschuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 161 Abs. 2 i.V.m. § 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB als Kommanditist aus der Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG ausscheidet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 36/20
Normen: InsO § 55 Abs 4, InsO § 55 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Verwaltung