23.01.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 9/21
Mitunternehmeranteil, Veräußerungsgewinn, Kaufpreis, Nachträgliche Betriebseinnahme, Rückwirkendes Ereignis
Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2021, 08:30 Uhr
Handelt es sich bei der im Streitfall im Rahmen einer sog. "Earn-Out-Klausel" getroffenen Vereinbarung eines zusätzlichen variablen Entgelts um eine umsatzabhängige Kaufpreisabrede mit der Folge, dass die Kaufpreiszahlungen für den Mitunternehmeranteil erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern sind und nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 9/21
Normen: EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2, EStG § 24 Nr 2, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 09.11.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung