21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 S 1 · VII R 19/21
Abrechnungsbescheid, Vorauszahlungsbescheid, Säumniszuschlag, Fälligkeit
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2021, 08:30 Uhr
Erzeugt ein Vorauszahlungsbescheid aufgrund der Vorschriften des § 37 AO nur eine Fälligkeit für quartalsweise Steuervorauszahlungen eines einzigen Steuerjahres oder auch für folgende Steuerjahre? Ist eine wirksame Rechtsgrundlage für die Fälligkeit einer Vorauszahlung festzustellen, wodurch eine Säumnis entsteht? Verstößt § 240 AO gegen das Übermaßverbot und ist deshalb verfassungswidrig und nichtig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 19/21
Normen: AO § 218 Abs 2 S 1, AO § 240, AO § 37, FGO § 68
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 30/21
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger