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  • 24.10.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 362 Abs 1 · VIII R 16/21

    Einspruch, Zurücknahme, Einspruchsentscheidung, Bekanntgabe

    Letzte Änderung: 24. Oktober 2024, 15:37 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2021, 08:30 Uhr

    Kann ein Einspruch noch am Tag des tatsächlichen Zugangs der mit einfachem Brief übersandten Einspruchsentscheidung --außerhalb der Drei-Tages-Fiktion-- durch eine am Abend des Zugangstags per Telefax an das Finanzamt übermittelte Rücknahmeerklärung wirksam zurückgenommen und eine Verböserung damit abgewendet werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 16/21

    Normen: AO § 362 Abs 1, AO § 367 Abs 2, AO § 122 Abs 2, AO § 124 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.06.2024, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung