24.10.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 362 Abs 1 · VIII R 16/21
Einspruch, Zurücknahme, Einspruchsentscheidung, Bekanntgabe
Letzte Änderung: 24. Oktober 2024, 15:37 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2021, 08:30 Uhr
Kann ein Einspruch noch am Tag des tatsächlichen Zugangs der mit einfachem Brief übersandten Einspruchsentscheidung --außerhalb der Drei-Tages-Fiktion-- durch eine am Abend des Zugangstags per Telefax an das Finanzamt übermittelte Rücknahmeerklärung wirksam zurückgenommen und eine Verböserung damit abgewendet werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 16/21
Normen: AO § 362 Abs 1, AO § 367 Abs 2, AO § 122 Abs 2, AO § 124 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.06.2024, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung