20.01.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 · IX R 20/21
Privates Veräußerungsgeschäft, Selbstnutzung, Wohneigentum, Immobilie, Vermietung, Gelegentliche Vermietung, Geringfügigkeit
Letzte Änderung: 20. Januar 2023, 17:13 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2021, 08:30 Uhr
Ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum in 2018 auch dann nach § 23 Abs.1 S.1 Nr.1 S.3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in dem Zeitraum 2012 bis 2017 wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 20/21
Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2022, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung