25.11.2022 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 · III R 19/21
Gewerbesteuer, Grundstück, Beteiligung
Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2021, 08:15 Uhr
Ist der Umfang der Beteiligung für die Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG unerheblich? Kommt es bei der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags alleine auf die Tatsache der Beteiligung an? Ist die erweiterte Kürzung zu versagen, wenn das Mitglied an der überlassenen Grundstücksgenossenschaft nur geringfügig beteiligt ist und wenn auch nur ein ganz unwesentlicher Teil des Grundbesitzes dem Gewerbebetrieb dieses Mitglieds dient?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 19/21
Normen: GewStG § 9 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 29.06.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung