25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 1 · II R 21/21
Sonderbetriebsvermögen, Betriebsvermögen, Gesonderte Feststellung
Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:30 Uhr
Verwaltungsvermögen gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a.F.:Zählt ein sich im Sonderbetriebsvermögen befindendes Grundstück zum Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a.F.? Liegt eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit vor, auch wenn die Vermietung des streitgegenständlichen Grundstücks sowie die Lagerbewirtschaftung in zwei einzelnen Verträgen erfolgt ist, oder liegt mit der Vermietung eine schädliche Nutzungsüberlassung an einen weiteren Dritten vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 21/21
Normen: ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 1, BewG § 151
Erledigt durch: Urteil vom 10.05.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger