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  • 20.09.2024 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 11b · V R 6/21

    Universaldienstleistung, Post, Steuerfreiheit, Briefsendung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handyporto

    Letzte Änderung: 20. September 2024, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:30 Uhr

    Zur Frage des Vorliegens von Post-Universaldienstleistungen:1. Sind Leistungen, die ein Universalpostdienstleister unter den Produkttiteln "DV-freigemachte Briefsendungen", "Brief mit Handyporto", "Teilleistungen", "Brief International zum Kilotarif" und "Nachnahme Brief" erbringt, unter richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 11b UStG als steuerfrei zu behandeln?2. Ist das Produkt "Nachnahme Paketsendung bis 10 kg" als einheitliche --komplexe-- Leistung keine Universaldienstleistung und unterliegt somit der Steuerpflicht?3. Führen Vertragsbedingungen in Gestalt von produktbezogenen "AGB", die ein Universalpostdienstleister nicht mit seinen Kunden im Einzelnen aushandelt, sondern die von den Kunden des Universalpostdienstleisters nur so, wie sie von diesem gestellt werden, akzeptiert werden können, nicht zu einer Verneinung der Steuerbefreiung als Sondervereinbarungen gemäß oder analog § 4 Nr. 11b Satz 3 Buchst. a UStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 6/21

    Normen: UStG § 4 Nr 11b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst a, EGRL 67/97

    Erledigt durch: Beschluss vom 13.09.2024 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Verwaltung