23.08.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 1 · V R 22/21
Lieferung, Strom, Blockheizkraftwerk, Verfügungsmacht, dezentraler Verbrauch
Letzte Änderung: 23. August 2023, 13:55 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:30 Uhr
Frage des Vorliegens einer Lieferung von in einem BHKW erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom:Liegt eine umsatzsteuerliche Lieferung von in einem Blockheizkraftwerk erzeugtem und dezentral verbrauchtem Strom i.S. des § 3 Abs. 1 UStG an den Netzbetreiber auch dann nicht vor, wenn eine Verpflichtung des Netzbetreibers zur Zahlung des KWK-Zuschlags nach § 4 Abs. 3a KWKG 2009 bestand und dieser von dem Anlagenbetreiber auch in Anspruch genommen wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 22/21
Normen: UStG § 3 Abs 1, UStAE Abschn 2.5 Abs 7 S 3, EGRL 112/2006 Art 14 Abs 2, KWKG § 4 Abs 3a
Erledigt durch: Urteil vom 11.05.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung