23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 20/21
Doppelte Haushaltsführung, Wohnfläche, Angemessenheit, Notwendigkeit, Dienstwohnung
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:31 Uhr
Sind Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls (verpflichtendes Beziehen einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwohnung im Ausland nebst der damit einhergehenden Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung auf die Dienstbezüge) unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (keine Typisierung)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 20/21
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 09.08.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung