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  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 20/21

    Doppelte Haushaltsführung, Wohnfläche, Angemessenheit, Notwendigkeit, Dienstwohnung

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:31 Uhr

    Sind Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls (verpflichtendes Beziehen einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwohnung im Ausland nebst der damit einhergehenden Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung auf die Dienstbezüge) unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (keine Typisierung)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 20/21

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 09.08.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung