22.02.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 3/21
Dauernde Last, Leibrente, Sonderausgabe, Wertsicherungsklausel, Änderungsmöglichkeit, Versorgungsleistung, Vermögensübertragung, Wiederkehrende Leistung
Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:31 Uhr
Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei Bezugnahme auf § 323 ZPO und gleichzeitigem Ausschluss der Abänderbarkeit wegen des Pflegerisikos:
Ist bei der Beurteilung von vertraglichen Bedingungen einer Vermögensübergabe bei Vereinbarung einer Abänderung nach § 323 ZPO stets typisierend eine Leibrente anzunehmen, falls die Vertragsparteien die Abänderbarkeit für die Fälle einer Heimunterbringung und/oder Pflegebedürftigkeit des Übergebers ausgeschlossen haben oder hat dieser Ausschluss jedenfalls dann hinter die Umstände des Einzelfalls zurückzutreten, wenn der ursprüngliche Passus bezüglich Heimunterbringung und Pflegebedürftigkeit während des streitbefangenen Zeitraums nicht relevant geworden ist und später aufgehoben wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 3/21
Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, ZPO § 323
Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger