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  • 25.10.2021 · Erledigtes Verfahren · EGV 338/97 Art 2 Buchst j · VII R 17/21 (VII R 23/18)

    Einfuhr, Genehmigung, Freimenge, Beschlagnahme, Geschenk

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 11:02 Uhr

    Ist bei Einfuhr einer die Freimenge gemäß Art. 57 Abs. 5 Buchst. a der VO 865/2006 übersteigenden Menge Kaviars ohne Einfuhrgenehmigung die gesamte verbrachte Menge oder nur der die Freimenge übersteigende Anteil zu beschlagnahmen? Fallen unter den Begriff der persönlichen oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren?
    Das Verfahren VII R 23/18 war durch Beschluss vom 15.10.2019 ausgesetzt. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen VII R 17/21 (VII R 23/18) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren C-87/20 durch Urteil vom 12.05.2021 entschieden hat.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 17/21 (VII R 23/18)

    Normen: EGV 338/97 Art 2 Buchst j

    Erledigt durch: Zurücknahme der Klage

    Rechtsmittelführer: Verwaltung