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  • 10.03.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 21 Buchst a · V R 31/21

    Unterricht, Steuerfreiheit, Unionsrecht, Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Letzte Änderung: 10. März 2022, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2021, 14:51 Uhr

    1. Sind Umsätze einer GbR aus dem Betrieb einer Schwimmschule nach nationalem Umsatzsteuerrecht steuerfrei?2. Ergibt sich die Steuerbefreiung der Umsätze aus Kinderschwimmkursen aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL (ist die Vermittlung grundlegender Schwimmtechniken Schulunterricht?)?3. Findet die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL nicht nur für den von einem Einzelunternehmer, sondern auch für den durch die Gesellschafter einer GbR erteilten Unterricht Anwendung?
    Das Verfahren V R 32/18 war durch Beschluss vom 27.03.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-373/19 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 31/21

    Normen: UStG § 4 Nr 21 Buchst a, UStG § 4 Nr 21 Buchst b, UStG § 4 Nr 22 Buchst a, UStG § 4 Nr 22 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst j

    Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2021

    Rechtsmittelführer: Verwaltung