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  • 19.07.2024 · Erledigtes Verfahren · AEntG § 6 Abs 9 · VII R 24/21

    Fleischwirtschaft, Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag

    Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:12 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2021, 14:51 Uhr

    Handelt es sich bei einem Wursthersteller um einen Betrieb oder eine selbstständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft i.S. von § 2 Abs. 1 GSA Fleisch i.V.m. § 6 Abs. 9 AEntG und verstößt er bei Zusammenarbeit mit Konzerngesellschaften und anderen Unternehmen auf Basis von Werkverträgen oder Arbeitnehmerüberlassung gegen das Kooperationsverbot gemäß § 6a Abs. 1 GSA Fleisch?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 24/21

    Normen: AEntG § 6 Abs 9, GSA Fleisch § 2, GSA Fleisch § 6a

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger