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  • 09.12.2021 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 267 · C-713/21

    Ausbildungsstall für Turnierpferde, Einheitliche Leistung, Preisgeld

    Letzte Änderung: 9. Dezember 2021, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 9. Dezember 2021, 11:21 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 27. Juli 2021, eingereicht am 25. November 2021, zu folgender Frage:

    Zur Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG in der Auslegung durch das EuGH-Urteil Bastova:

    Erbringt der Inhaber eines Ausbildungsstalls für Turnierpferde an den Pferdeeigentümer eine einheitliche Leistung, die aus Unterbringung, Training und Turnierteilnahme von Pferden besteht, auch insoweit gegen Entgelt, als der Pferdeeigentümer diese Leistung durch hälftige Abtretung des ihm bei einer erfolgreichen Turnierteilnahme zustehenden Anspruchs auf Preisgeld vergütet?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-713/21

    Vorinstanz: BFH 27.07.2021, V R 40/20

    Normen: AEUV Art 267, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen