23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 18 Abs 3 · IV R 20/21
Einbringung, Personengesellschaft, Anteilsveräußerung, Stille Reserven, Sonderbetriebsvermögen
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2021, 09:48 Uhr
Sind stille Reserven eines Grundstücks, das vor der Umwandlung an die GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet war und infolge der Umwandlung zu Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden GmbH & Co. KG geworden ist, bei einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils gemäß § 18 Abs. 3 UmwStG in den Gewerbeertrag einzubeziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 20/21
Normen: UmwStG § 18 Abs 3, GewStG § 7 S 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, UmwG § 190
Erledigt durch: Urteil vom 14.03.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung