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  • 03.11.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 23/21

    Genossenschaftsanteil, Vorteilsausgleich, Verdeckte Gewinnausschüttung, Zinsvorteil

    Letzte Änderung: 3. November 2022, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2021, 09:48 Uhr

    Handelt es sich bei der Vereinbarung von geminderten Netto-Soll-Mieten für Mitglieder einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft, die weitere freiwillige Genossenschaftsanteile zeichnen, welche weder an Gewinnausschüttungen teilhaben noch verzinst werden, - unter der vertraglich vereinbarten Voraussetzung, dass sich der Vorteil der Wohnkostenreduzierung und der Vorteil der Zinsersparnis betragsmäßig entsprechen – um einen Vorteilsausgleich, der weder zu steuerpflichtigen Belastungen bei der Genossenschaft noch ihrer Genossenschaftsmitglieder führt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 23/21

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 22.09.2022

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger