03.11.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 23/21
Genossenschaftsanteil, Vorteilsausgleich, Verdeckte Gewinnausschüttung, Zinsvorteil
Letzte Änderung: 3. November 2022, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2021, 09:48 Uhr
Handelt es sich bei der Vereinbarung von geminderten Netto-Soll-Mieten für Mitglieder einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft, die weitere freiwillige Genossenschaftsanteile zeichnen, welche weder an Gewinnausschüttungen teilhaben noch verzinst werden, - unter der vertraglich vereinbarten Voraussetzung, dass sich der Vorteil der Wohnkostenreduzierung und der Vorteil der Zinsersparnis betragsmäßig entsprechen – um einen Vorteilsausgleich, der weder zu steuerpflichtigen Belastungen bei der Genossenschaft noch ihrer Genossenschaftsmitglieder führt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 23/21
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 22.09.2022
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger