22.08.2024 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 33 Abs 2 · IV R 23/21
Gewerbesteuerzerlegung, Zustimmung, Neue Tatsache, Vorbehalt der Nachprüfung, Aufhebung
Letzte Änderung: 22. August 2024, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2022, 09:43 Uhr
Gewerbesteuerzerlegung bei Pipelineunternehmen: Führt die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung gegenüber der Steuerpflichtigen dazu, dass eine auf § 164 AO gestützte Änderung des Zerlegungsbescheids auch den beteiligten Gemeinden gegenüber ausgeschlossen ist? Stellt der Umstand, dass eine der beteiligten Gemeinden einer Einigung über die Zerlegung nicht zugestimmt hatte, eine Tatsache dar, deren nachträgliches Bekanntwerden die Änderung des Zerlegungsbescheids ermöglicht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 23/21
Normen: GewStG § 33 Abs 2, AO § 164, AO § 173 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 15.05.2024, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger