21.02.2022 · Anhängiges Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 9 · V R 36/21
Gemeinnützigkeit, Verfassung, Verfassungsschutzbericht, Extremismus, Körperschaftsteuerbefreiung
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2022, 09:43 Uhr
Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer in Verfassungsschutzberichten aufgeführten Körperschaft:1. Unterfällt auch eine "extremistisch beeinflusste" Organisation der Norm des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO?2. Kann der in § 51 Abs. 3 Satz 2 AO verwendete Begriff "extremistisch" in verfassungskonformer Weise als "verfassungsfeindlich" in dem Sinne ausgelegt werden, dass die Organisation nach den Ausführungen des jeweiligen Verfassungsschutzberichts Bestrebungen i.S. des § 4 BVerfSchG fördert?3. Bestehen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG (1 BvR 1106/08) Bedenken gegen die materielle Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, als hiernach der Begriff "extremistisch" mangels Bestimmbarkeit nicht geeignet ist, um einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen zu verbieten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 36/21
Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 51 Abs 3 S 2, BVerfSchG § 4
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger