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  • 14.07.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 1 · V R 2/22

    Ermäßigter Steuersatz, Heizung, Holz

    Letzte Änderung: 14. Juli 2022, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2022, 09:43 Uhr

    Sind die von der Klägerin produzierten und gelieferten Holzhackschnitzel gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu besteuern?
    Das Verfahren V R 6/18 war durch Beschluss vom 10.06.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-515/20 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 2/22

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2022

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger