20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 11 · VIII R 27/21
Optionsgeschäft, Stillhalter, Glattstellungsgeschäft, Zufluss, Abfluss, Rückwirkendes Ereignis
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2022, 09:43 Uhr
Stellt bei periodenübergreifenden Zu- und Abflüssen aus Stillhaltergeschäften eine im Folgejahr geleistete Zahlung aus dem Glattstellungsgeschäft ein rückwirkendes Ereignis dar, so dass die im Streitjahr vereinnahmte Stillhalterprämie um die im Folgejahr geleisteten Aufwendungen zu mindern ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 27/21
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 11, EStG § 11 Abs 1, EStG § 11 Abs 2, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 02.08.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger