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  • 03.04.2025 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 40/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Sport

    Letzte Änderung: 3. April 2025, 14:53 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr

    Sind die Finanzierung eines Nachwuchsleistungszentrums sowie die Ausgabe von Freikarten an Spieler des Nachwuchsleistungszentrums als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 40/21

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.10.2024, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung