03.04.2025 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 40/21
Verdeckte Gewinnausschüttung, Sport
Letzte Änderung: 3. April 2025, 14:53 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr
Sind die Finanzierung eines Nachwuchsleistungszentrums sowie die Ausgabe von Freikarten an Spieler des Nachwuchsleistungszentrums als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 40/21
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 24.10.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung