21.06.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3b · VI R 1/22
Steuerfreiheit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Berechnungsmethode
Letzte Änderung: 21. Juni 2024, 17:57 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr
Ist Maßstab für die Berechnung der in § 3b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit das für den bei Anwesenheit am Arbeitsplatz geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlte Entgelt oder der sonst maßgebende Grundlohn?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 1/22
Normen: EStG § 3b
Erledigt durch: Urteil vom 11.04.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung