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  • 21.06.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3b · VI R 1/22

    Steuerfreiheit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Berechnungsmethode

    Letzte Änderung: 21. Juni 2024, 17:57 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr

    Ist Maßstab für die Berechnung der in § 3b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit das für den bei Anwesenheit am Arbeitsplatz geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlte Entgelt oder der sonst maßgebende Grundlohn?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 1/22

    Normen: EStG § 3b

    Erledigt durch: Urteil vom 11.04.2024, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung