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  • 25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · KStG § 27 Abs 1 · I R 46/21

    Einlagekonto, Gesonderte Feststellung, Stiftung

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2022, 16:27 Uhr

    Gesonderte Feststellung des Einlagekontos einer Verbrauchsstiftung1. Ist bei einer rechtsfähigen privaten "Verbrauchsstiftung" i.S. des § 80 Abs. 2 Satz 2 BGB, die Leistungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG gewähren bzw. deren Stiftungskapital für die Zweckverfolgung verbraucht werden kann, ein steuerliches Einlagekonto nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG gesondert festzustellen?2. Ist die Übertragung des Verbrauchsstocks auf die Stiftung als Einlage anzusehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 46/21

    Normen: KStG § 27 Abs 1, KStG § 27 Abs 2, KStG § 27 Abs 7, EStG § 20 Abs 1 Nr 9 S 1, BGB § 80 Abs 2 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.05.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung