20.04.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 9 Abs 4 S 8 · VI R 7/22
Bildungseinrichtung, Erste Tätigkeitsstätte, Vollbeschäftigung, Studium, Arbeitslosigkeit
Letzte Änderung: 20. April 2022, 18:27 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2022, 16:27 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungseinrichtung (hier: Fernuniversität) "zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme" aufgesucht (hier: Abgrenzungskriterien gemäß Tz. 34 des BMF-Schreibens vom 25. 11.2020, BStBl I 2020, 1228, nach denen ein während einer Erwerbslosigkeit durchgeführtes Studium --unabhängig von dem zeitlichen Umfang des Studiums-- stets als Vollzeitmaßnahme angesehen werden muss)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 7/22
Normen: EStG § 9 Abs 4 S 8
Rechtsmittelführer: Verwaltung