23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35b · X R 20/21
Steuerermäßigung, Erbschaftsteuer, Erbschein, Zeitpunkt, Antrag
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2022, 16:27 Uhr
Nichtgewährung der Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer nach § 35b EStG:Ist für die Feststellung des Zeitpunkts, zu welchem die der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte der Erbschaftsteuer unterlegen haben müssten, auf den Zeitpunkt des Todestages des Erblassers abzustellen?Scheidet die Anwendbarkeit von § 35b Satz 1 EStG bei unverschuldeter Unmöglichkeit (Erstellung des Erbscheins sechs Jahre nach Tod des Erblassers) der Beantragung der Steuerermäßigung innerhalb des Begünstigungszeitraums aus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 20/21
Normen: EStG § 35b
Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger