Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.01.2024 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 11 Abs 1 · I R 51/21

    Umwandlung, Verschmelzung, Wertermittlung, Holding, Niederlassungsfreiheit

    Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr

    1. Ermittlung des Übertragungswerts einer nicht operativ tätigen inländischen Holdinggesellschaft bei grenzüberschreitender Verschmelzung - Berücksichtigung eines negativen Geschäfts- oder Firmenwerts?2. Wann liegt eine nicht operativ tätige Holdinggesellschaft vor?3. Stellt die Nichtberücksichtigung eines negativen Geschäfts- oder Firmenwerts der Holdinggesellschaft bei grenzüberschreitender Verschmelzung einen Verstoß gegen das Unionsrecht dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 51/21

    Normen: UmwStG § 11 Abs 1, UmwStG § 11 Abs 2, BewG § 9, BewG § 11 Abs 2, AEUV Art 49, AEUV Art 54

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 34/21

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger