24.10.2024 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 2 Abs 2 Nr 1 · II R 3/22
Grunderwerbsteuer, Erbbaurecht, Gegenleistung, Kapitalwert, Abzinsung, Bemessungsgrundlage
Letzte Änderung: 24. Oktober 2024, 15:37 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr
Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts – Ist der kapitalisierte Erbbauzins der Verlängerungsjahre (auch) zwischen dem notariellen Abschluss (Besteuerungszeitpunkt) bis zum Beginn des Verlängerungszeitpunkts des Erbbaurechts abzuzinsen?
Im konkreten Fall wurde mit notariellem Vertrag in 2018 eine Laufzeitverlängerung des Erbbaurechts um 44 Jahre beginnend ab 01.01.2071 vereinbart.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 3/22
Normen: GrEStG § 2 Abs 2 Nr 1, GrEStG § 8, GrEStG § 9, BewG § 12 Abs 3, BewG § 13 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 10.07.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger