Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.04.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15b · IV R 6/22

    Steuerstundungsmodell, Verlustausgleich, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufgabe, Gleichheitsgrundsatz

    Letzte Änderung: 3. April 2025, 14:53 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr

    Greift die Verlustabzugs- und -ausgleichsbeschränkung des § 15b EStG nicht ein, soweit Verluste -im Streitfall infolge der Betriebsaufgabe der Gesellschaft nach Veräußerung ihres gesamten Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter- nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können? Ist die Vorschrift auf Verluste aus dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen bereits dem Grunde nach nicht anzuwenden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 6/22

    Normen: EStG § 15b, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 21.11.2024, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger