03.04.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15b · IV R 6/22
Steuerstundungsmodell, Verlustausgleich, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufgabe, Gleichheitsgrundsatz
Letzte Änderung: 3. April 2025, 14:53 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr
Greift die Verlustabzugs- und -ausgleichsbeschränkung des § 15b EStG nicht ein, soweit Verluste -im Streitfall infolge der Betriebsaufgabe der Gesellschaft nach Veräußerung ihres gesamten Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter- nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können? Ist die Vorschrift auf Verluste aus dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen bereits dem Grunde nach nicht anzuwenden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 6/22
Normen: EStG § 15b, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.11.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger