24.10.2024 · Erledigtes Verfahren · AStG § 1 Abs 5 S 3 · I R 3/22
Versicherung, Betriebsstätte, Eigenkapital, Ermittlung
Letzte Änderung: 24. Oktober 2024, 15:37 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2022, 11:56 Uhr
Berechnung des Dotationskapitals bei einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte1. Sind für die Bestimmung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte grundsätzlich die Werte der Bilanzposten zum Beginn des Wirtschaftsjahrs heranzuziehen und ist die Berücksichtigung von Jahresdurchschnittswerten unzulässig?2. Sind in die nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) zu verteilenden Vermögenswerte Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft nicht einzubeziehen?3. Ist für inländische Versicherungsbetriebsstätten die Mindestkapitalausstattungsmethode nach § 25 Abs. 3 Satz 2 BsGaV auch dann anzuwenden, wenn die Öffnungsklausel nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV nicht zur Anwendung kommt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 3/22
Normen: AStG § 1 Abs 5 S 3, HGB § 341h
Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2024, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger