25.11.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 68 · III R 24/22
Kindergeld, Erlass, Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Ermessen
Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2022, 08:50 Uhr
1. Kann bei einer falschen Beantwortung einer Frage im Antragsbogen eine unbewusste Mitwirkungspflichtverletzung entstehen? Erfolgte die Verletzung fahrlässig?2. Liegt ein Gesetzesüberhang vor, wenn die Familienkasse im Verhältnis zum Kindergeldberechtigten eine Ursache für die Überzahlung des Kindesgeldes gesetzt hat und ihr kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist?3. Löst eine fehlende Kommunikation zwischen der Familienkasse und der Bezügestelle einen Billigkeitserlass aus? Erfolgte der Ausschluss vom Kindergeld verhältnismäßig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 24/22
Normen: EStG § 68, AO § 227, EStG § 66, EStG § 31
Erledigt durch: Urteil vom 08.08.2024, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung