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  • 22.08.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 · VIII R 9/22

    Verlust, Kapitalvermögen, Tarif, Missbrauch, Veräußerung

    Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2022, 08:07 Uhr

    Kommt es im Fall einer Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH, an welcher der Steuerpflichtige zu 100 % beteiligt ist und die zu einem Verlust aus Kapitalvermögen geführt hat, wobei der Steuerpflichtige mit relativ geringen theoretischen Gewinnchancen, bei hohem Verlustrisiko gehandelt hat, zu einer dem Sinn und Zweck der Regelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG entgegenstehenden Anwendung, wenn dieser Verlust aus dem System der Abgeltungssteuer ausgenommen wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 9/22

    Normen: EStG § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, AO § 42 Abs 1 S 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung