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  • 22.08.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 16 Abs 3 · X R 29/21

    Betriebsaufgabe, Insolvenzmasse, Freigabe

    Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2022, 08:07 Uhr

    Sind die Besteuerungsgrundlagen einer Schlussbilanz und einer Aufgabebilanz aufgrund einer Betriebsaufgabe dann, wenn der betreffende Gewerbebetrieb gemäß § 35 Abs. 2 InsO zuvor durch den Insolvenzverwalter freigegeben worden war und der Insolvenzschuldner danach die Betriebsaufgabe bewirkt, für Zwecke der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ausschließlich dem freigegebenen Vermögensbereich zuzuordnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 29/21

    Normen: EStG § 16 Abs 3, InsO § 35 Abs 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger