19.07.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 66 Abs 3 · III R 27/22
Kindergeld, Anwendungsvorschrift, Zeitpunkt, Antrag, Entstehung
Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:12 Uhr, Aufgenommen: 20. September 2022, 16:50 Uhr
Kommt es für die Anwendung der Neuregelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG auf den Zeitpunkt der Antragstellung oder die Entstehung des Kindergeldanspruchs an? Ist die Auszahlung auf sechs Monate zu begrenzen (sog. Auszahlungsbeschränkung)? Schränkt die Auszahlungsbeschränkung die Rechte des Kindergeldberechtigten, insbesondere vor dem Hintergrund europäischer schulischer Ausbildungen und Flexibilität bei den Aufenthaltsorten der Kinder während der schulischen Ausbildung, unzulässig ein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 27/22
Normen: EStG § 66 Abs 3, EStG § 70 Abs 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 25.04.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger