25.05.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4 · VI R 15/22
Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Beamter, Verpflegungsmehraufwand, Versetzung, Abordnung
Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 20. September 2022, 16:50 Uhr
Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: beamtenrechtliche Versetzung nach der Ausbildung an eine Behörde und anschließende Abordnung an ursprüngliche Behörde für mehrere Jahre zur Einarbeitung mit bis zu vier Hospitationen jährlich bei neuer Behörde)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 15/22
Normen: EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 4a, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a
Erledigt durch: Beschluss vom 19.04.2023, unzulässig
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger